Forderungseinzug und Inkasso, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, Zwangsvollstreckung und Pfändung. Für diesen Aufgabengebiet verfügen wir über eine eigene Abteilung.
Definition „Inkasso“: Als Inkasso wird die Einziehung von fälligen Geldforderungen im eigenen oder fremdem Namen bezeichnet. Der Begriff entstammt dem Bankwesen.