Strafrecht

Jugendstrafrecht: Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht und ein Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden.

Erwachsenenstrafrecht: ist das auf Erwachsene anwendbare Straf- und Strafprozessrecht, auch als allgemeines Strafrecht bezeichnet.

Verkehrsstrafrecht: Verkehrsstraftaten oder Verkehrsdelikte sind in Deutschland Verkehrsverstöße auf öffentlichem Verkehrsgrund, die wegen ihrer Schwere nicht als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet, sondern als Vergehen oder Verbrechen bestraft werden.