Reiserecht und Verkehrsrecht

Minderung, Schadensersatz, Schmerzensgeld

Definition Reiserecht: Das Reiserecht ist ein Rechtsgebiet, das die Gesamtheit aller Rechtsnormen umfasst, die sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern befassen.

Definition Verkehrsrecht: Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwer in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen. Neben der Sorge für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur ist das Verkehrsrecht einer der beiden großen Aufgabenbereiche der Verkehrspolitik.