Sozialrecht

Arbeitslosengeld I und II (Hartz IV), Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Sozialhilfe, BaföG

Definition: Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen. Der Begriff ist vergleichsweise neu und wird in Deutschland einheitlich erst seit den 1960er- bis 1980er-Jahren verwendet